Für Mängel der gelieferten Ware leisten wir für die Dauer von 24 Monaten ab Anlieferung Garantie.
Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten.
Schlägt die Beseitigung des Mangels oder die Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Natürliche Abnutzung, mangelhafte Lagerung, unsachgemäßer Einsatz oder Wartung, Missachtung der Betriebsvorschriften und unsachgemäße Eingriffe führen zur Ablehnung der Gewährleistungsansprüche.
Rücklieferungen sind frei an uns zu liefern. Ohne vorherige Mitteilung werden keine Lieferungen angenommen, bei denen eine Gebühr zu entrichten ist.
Die Firma Wassertechnik Mario Mutz übernimmt die Haftung für die übliche Funktion der von ihr im Rahmen der Beratung vorgeschlagenen Produkte und Maßnahmen.
Bauliche Maßnahmen müssen von der ausführenden Fachfirma geprüft und entsprechend den gültigen Normen durchgeführt werden. Wir erbringen keine baustatischen oder architektonischen Leistungen.